Meines Wissens ist die Verwandtenheirat in Deutschland zwischen Blutsverwandten auch erst 1840 rum verboten worden.
Um diese Zeit herum wurde die bürgerliche Ehe (was wir heute standesantliche Trauung nennen)auch erst eingeführt. Vorher gab es das nicht. Vorher oblag das den Kirchen, zu entscheiden, wen sie trauen oder nicht.
Die Katholische Kirche verweigert Eheschließungen zwischen Cousin und Cousine 1. Grades. Bis Anfang des 20. Jahrhunderts verbot die Katholische Kirche sogar Verwandtenehen bis zum 3. Grad!
So weit ich weiß, gibt es aber kein biblisches Inzenstverbot. Das Alte Testament berichtet kritiklos von Verwandtenehen – Abraham und Sara waren Halbgeschwister, Lots Töchter “vergewaltigten” ihren eigenen Vater, weil kein anderer Mann greifbar war. Und ich glaube, das Neue Testament äußert sich gar nicht dazu.
Das Inzestverbot war also seitens der Katholischen Kirche eine Vernunftentscheidung, nicht aufgrund religiöser Dogmen sondern aufgrund der Verantwortung, die die Kirche als Institution zur Eheschließung trug.
Das deutsche Zivilrecht ist wesentlich sorgloser als die Kirche und sogar noch ein bisschen sorgloser als der Koran! Während der Koran zwar Cousin-Cousinen-Ehen erlaubt, verbietet er Onkel-Nichte- und Tante-Neffen-Ehen. Das deutsche Zivilrecht verbietet beide nicht!
Dennoch ist der vernünftige Einfluss der Kirche noch so tief in den Menschen verankert, dass viele glauben, es wäre gesetzlich verboten oder es zumindest für abartig halten und es daher auch kaum vorkommt.
Kinder aus Cousin-Cousinen-Ehen haben nämlich ein ca. doppelt so hohes Fehlbildungsrisiko als wie Kinder von nicht oder sehr entfernt Verwandten.
Richtig schlimm wird es natürlich, wenn solche Ehen nicht nur einmal sondern in mehreren Generationen hintereinander vorkommen, was bei Türken nicht selten ist.